Notfälle
Für mein Fachgebiet der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin ist kassenarztrechtlich die Einrichtung von Notfall-Sprechzeiten nicht vorgesehen, und wir sind deshalb grundsätzlich als Terminpraxis organisiert. Selbstverständlich sind wir immer bemüht, bei hochakutem orthopädischem Behandlungsbedarf einen zeitnahen Termin bei mir „einzuschieben“ (Termine sind begrenzt). Unabdingbare Voraussetzungen dafür sind:
- Sie sind bei mir Stamm- bzw. sogenannte/-r Altpatient:in. Für NeupatientInnen kann ich diese Kulanzregelung leider nicht anbieten.
- Ihre Erkrankung darf maximal 10 Tage vorbestehen und nicht bereits auswärts fachärztlich chirurgisch, orthopädisch und/oder rehamedizinisch anbehandelt worden sein.
Ich rate deshalb grundsätzlich dazu, zunächst Ihre/-n Hausarzt/Hausärztin aufzusuchen. Sollte dort festgestellt werden, dass ein primär hausärztliches Vorgehen nicht (mehr) ausreichend und meine umgehende fachärztliche Mit- und Weiterbehandlung erforderlich ist, kann/darf gerne nach o.g. Notfallregelung vorgegangen werden.